Neue Tachographenpflicht ab 2026
› Ab dem 1. Juli 2026 gelten in der EU strengere Vorgaben für den grenzüberschreitenden Verkehr: Auch leichte Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen müssen künftig mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein, um Lenk- und Ruhezeiten gesetzeskonform zu erfassen.
- 11.08.2026
- 4 Min. Lesezeit
Die Neuerungen im Detail
Bisher griff die Tachographenpflicht in der Regel ab 3,5 Tonnen. Ab Juli 2026 sinkt diese Grenze für den internationalen Verkehr auf 2,5 Tonnen. Das bedeutet: In diesen Fahrzeugen müssen Lenk- und Ruhezeiten dokumentiert und ein digitaler Tachograph genutzt werden. Dies betrifft Transporter und Pick-ups, aber auch PKW mit Anhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 2,5 Tonnen überschreitet.
Wichtig: Die neue EU-Regelung gilt nur für grenzüberschreitende Fahrten. Im rein innerdeutschen Verkehr bleibt es bei den bisherigen nationalen Vorgaben.
To-dos für Unternehmen
- Fuhrpark prüfen: Welche Fahrzeuge oder Gespanne über 2,5 Tonnen werden grenzüberschreitend eingesetzt?
Die sinos Lösung: Automatisierte Fernauslesung & rechtssichere Archivierung
Wer Tachographen einsetzt, muss gesetzliche Auslesefristen (28 Tage Fahrerkarte / 90 Tage Massenspeicher) strikt einhalten. Das manuelle Auslesen vor Ort bindet jedoch wertvolles Personal, zwingt Fahrzeuge an den Standort und birgt das Risiko von Fristüberschreitungen und hohen Bußgeldern.
Machen Sie es sich von Anfang an einfach: Mit der digitalen Tachographen-Lösung von sinos automatisieren Sie den gesamten Prozess. Einmal installiert, sendet eine kompakte Box im Fahrzeug alle relevanten Daten per Funk direkt in die Cloud. Keine manuelle Arbeit, kein Downloadkey, kein Stress.