Nachrüstungsfrist verlängert!
Gute Nachrichten für alle, die auf den neuen Smart-Tacho Version 2 umrüsten müssen, hier wurde die Frist zur Nachrüstung von Fahrzeugen mit intelligenten Fahrtenschreibern Version 2 (G2Vs) von ursprünglich bis spätestens 31. Dezember 2024 um zwei Monate verlängert. Bis einschließlich 28. Februar 2025 wird es keine Sanktionen bei fehlendem Smart-Tachograph 2 geben.
Zum Hintergrund: Nach den Vorschriften des EU-Mobilitätspakets 1 besteht die Pflicht, Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Personenverkehr, die mit einem digitalen nicht-intelligenten Tachografen oder mit einem intelligenten Tachografen der ersten Version (Smart Tacho Version 1) ausgestattet sind, auf die neueste Version, den Smart Tacho Version 2, nachzurüsten:
◼ Für Fahrzeuge, die noch mit einem digitalen (nicht-intelligenten) Tachografen ausgerüstet sind (Zulassungsdatum bis 14.06.2019), endet die Nachrüstfrist nun am 28. Februar 2025.
◼ Für seit Juni 2019 im Verkehr befindliche Fahrzeuge, die mit einem Smart Tacho Version 1 ausgestattet sind, endet die Nachrüstfrist am 18. August 2025.
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